als_aupair_ins_ausland

Jetzt bestellen
Susanne Caudera-Preil
Als Au-pair ins Ausland

Neuauflage, Aktualisierung und
Erweiterung des seit Jahren
vergriffenen Au-pair-Ratgebers

icon-arrow-blue zur Onlinebestellung
space
Start Allgemeine Leistungsbedingungen

Allgemeine Leistungsbedingungen  download


1. Vermittler
Vermittler ist AbroadConnection, Susanne Caudera-Preil, Staufenstr. 17, 86899 Landsberg am Lech; nachstehend: AbroadConnection

2. Teilnehmer/Teilnehmerin

Der/die Teilnehmer/Teilnehmerin (nachstehend: „Der Teilnehmer“) muss alle Voraussetzungen für das Au Pair Programm im gewählten Gastland erfüllen. Eine Mitwirkung an der Programmgestaltung seitens des Teilnehmers wird erwartet.
3. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung des vorliegenden, ausgefüllten Bewerbungsbogens. Mit schriftlicher Eingangsbestätigung von AbroadConnection ist der Teilnehmer verbindlich für die Teilnahme am Au Pair Programm vorgesehen. Eine Absage durch AbroadConnection kann erfolgen, wenn sich herausstellt, dass die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden oder für den gewünschten Ausreisetermin nicht genügend Plätze vorhanden sind. Mit Zugang der
schriftlichen Teilnahmebestätigung von AbroadConnection kommt der Vertrag zustande.

4. Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter Vermittlung an eine Gastfamilie erhält der Teilnehmer von AbroadConnection eine Rechnung über den vereinbarten Programmpreis bzw. die Vermittlungsgebühr. Zahlungen werden auf das Konto von AbroadConnection,
Susanne Caudera-Preil, Konto 577 049 bei der Sparkasse Landsberg, BLZ 700 520 60 erbeten.

5. Preisänderungen
Sofern zwischen dem Vertragsabschluss, also dem Zugang der Teilnahmebestätigung, und dem Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt, ist AbroadConnection bis zum Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Reisetermin zu einer Erhöhung des Programmpreises berechtigt. Der Programmpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der vorgenannten Preisbestandteile des ausgeschriebenen Programmpreises und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht

6. Gewährleistung/Haftung
Die vertragliche Haftung von AbroadConnection auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Programmpreises beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Teilnehmers durch AbroadConnection weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auch im Verhältnis zu Personen, deren Verschulden AbroadConnection zuzurechnen ist.

7. Rücktritt
a) Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form an AbroadConnection erfolgen AbroadConnection steht in diesem Falle eine angemessene Entschädigung zu, die wie folgt
pauschaliert werden kann:
- Bei Rücktritt bis zu 90 Tagen vor Reiseantritt: 10 % des Programmpreises/der Vermittlungsgebühr
- Bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt: 25 % des Programmpreises/der –Vermittlungsgebühr
- Bei Rücktritt ab dem 29.Tag vor Reiseantritt: 50 % des Programmpreises / der Vermittlungsgebühr

8. Pass-, Impf- und Devisenbestimmungen
Der Teilnehmer ist für die notwendigen Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstigen Bescheinigungen sowie für die Einhaltung der Zoll- und Devisenbestimmungen in vollem Umfange selbst verantwortlich. Der Teilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden.

9. Sonstiges
Bricht der Teilnehmer seine Reise unmittelbar nach dem Eintreffen im Ausland ab, so kann eine Kostenerstattung weder durch AbroadConnection noch durch deren Partnerorganisation erfolgen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Vermittlung sowie zur Qualitätssicherung verwendet werden dürfen.

10. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen AbroadConnection ist ausgeschlossen. Dieses Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sowie ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Landsberg am Lech vereinbart.

 
Copyright © 2009 Abroadconnection. Alle Rechte vorbehalten.                                                                                                                            Impressum     l     Intern