Allgemeine Leistungsbedingungen

Allgemeine Leistungsbedingungen Au Pair im Ausland
 Allgemeine Leistungsbedingungen Geltung  1)    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des schriftlichen Vermittlungsauftrages zwischen dem Outgoing-Au-pair (folgend Au-pair genannt) und AbroadConnection, Susanne Caudera-Preil, (folgend Agentur genannt). Sie sind dem Vermittlungsauftrag als Anlage beigefügt und müssen jeweils von beiden Seiten unterschrieben werden. Leistungen / Pflichten des Auftragnehmers / der Agentur 2)    Unsere Agentur verpflichtet sich dem Au-pair, mittels einer im Zielland arbeitenden  Partner-Agentur, eine Gastfamilie zu vermitteln. Auch wenn die Erfolgsaussichten (sehr) hoch sind, kann eine Garantie nicht übernommen werden. 3)    Unsere Agentur verpflichtet sich das Au-pair über die relevanten bestehenden Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien des Au-pair Programms zu informieren Leistungen / Pflichten des Au-pairs 4)    Das Au-pair verpflichtet sich, die Au-pair Outgoing betreffenden geltenden Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien (u. a. die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au pair e.V.) der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten. 5)    Das Au-pair muss alle Voraussetzungen für das Au-pair Programm in dem gewählten Gastland erfüllen. 6)    Das Au-pair verpflichtet sich die Gesetze des Gastlandes zu respektieren. 7)    Das Au-pair verpflichtet sich unserer Agentur sowie der Gastfamilie des Ziellandes die Ankunft und Abreise in das Gastland schriftlich mitzuteilen. Vermittlung 8)    Der Vermittlungsauftrag erfolgt durch die Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsbogens des Au-pairs. Die Auftragserteilung ist noch nicht mit Kosten für das Au-pair verbunden und für beide Seiten unverbindlich. 9)    Sämtliche geforderten Unterlagen für das Au-pair Programm des Ziellandes sind wahrheitsgemäß vom Au-pair auszufüllen und beizubringen. 10)    Unsere Agentur begleitet das Au-pair vom Beginn des Bewerbungsverfahrens bis zur Abreise ins Zielland. Mit Eintreffen im Zielland ist für das Au-pair primär unser dortiger Partner Ansprechpartner und bei auftretenden Leistungsstörungen vor Ort ausschließlich zuständig. 11)    Die dem Au-pair überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für diesen bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und führt zu Schadensersatzleistungen in Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision. 12)    Sollte die Gastfamilie im Gastland aus Gründen, die das Au-pair nicht zu vertreten hat, vor Reiseantritt nicht mehr zur Verfügung stehen, erhält das Au- pair das Wahlrecht, ohne weitere Kosten in eine andere Gastfamilie im Zielland vermittelt zu werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird die bereits gezahlte Vermittlungsgebühr zurück erstattet. 13)    Der vorangegangene Absatz gilt jedoch nicht für von Au-pairs selbstgesuchten Gastfamilien, für welche unsere Agentur lediglich die Formalitäten durchgeführt hat. Hier liegt das Risiko des Nichtantritts der Au- pair Stelle stets bei dem Au-pair. 14)    Bezüglich des vom Au-pair gewünschten Antrittstermins übernimmt die Agentur keine Garantie und keine Haftung. Das gleiche gilt für weitere Wünsche und Bedingungen des Au-pairs im Bewerbungsverfahren. Zahlung 15)    Die Vermittlungsgebühr ist mit dem Einverständnis zwischen Gastfamilie und Au-pair fällig, das in der Regel in einem schriftlichen Au-pair Vertrag oder Einladungsbrief der Gastfamilie dokumentiert wird. Es gilt dabei die auf dem Vermittlungsauftrag vereinbarte Vermittlungsgebühr. 16)    Bei der Vermittlungsgebühr handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung - sie ist nicht abhängig davon ob das Au-pair- Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. 17)    Eine weitere Vermittlungsgebühr seitens der Partneragentur im Ausland entsteht für das Au-pair nicht. Werden kostenpflichtige Zusatzleistungen im Zielland obligatorisch oder optional angeboten, müssen Sie bereits Bestandteil des Vermittlungsauftrages sein. Dasselbe gilt für zusätzliche finanzielle Forderungen an das Au-pair, wie z. B. der Erbringung von Kautionen. Ausweis / Visum / Impfschutz 18)    Das Au-pair ist für die Beschaffung der notwendigen Ausweispapiere und sonstigen Bescheinigungen selbst verantwortlich. Unserer Agentur unterstützt das Au-pair bei möglichen Beantragungen, hat aber keinen Einfluss auf Genehmigungen. 19)    Das Au-pair ist für notwendige Impfnachweise selbst verantwortlich. Das Au-pair sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Rücktritt, Beendigung, Umvermittlung 20)    Das Au-pair kann vom Vermittlungsauftrag vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form an unsere Agentur erfolgen. Erfolgt der Rücktritt vor Platzierung in die Gastfamilie des Ziellandes entstehen für das Au- pair keine Kosten und Gebühren. Nach erfolgreicher Platzierung wird für das Au-pair die Vermittlungsgebühr fällig und es entstehen alle vertraglichen und gesetzlichen Rechtsfolgen für Leistungsstörungen. 21)    Bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthalts bitten wir das Au-pair Ansprüche oder Abhilfe eventueller Mängel direkt vor Ort bei unserer Partner- Agentur geltend zu machen. 22)    Wir als deutsche Agentur  übernehmen keine Haftung für bzw. gegenüber der Gastfamilie  und auch nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten. 23)    Im Falle von gravierenden Problemen zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie wird sich unsere Partner-Agentur um eine Schlichtung sowie ggf. um eine Umvermittlung bemühen. Für deren Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. 24)    Bei Abbruch ist das Au-pair für die Kosten der Rückreise selbstverantwortlich. Ausschluss 25)    Bei nachweislich fehlerhaften Angaben, bei Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, behält sich unsere Agentur das Recht vor, das Au-pair von der Vermittlung auszuschließen. Schadenersatzansprüche / Haftung 26)    Schadensersatzansprüche werden gegenüber dem  Au-pair ausgeschlossen sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Diese Haftung besteht vom Beginn des Bewerbungsverfahrens bis zum Abschluss des Au-pair Aufenthaltes. 27)    Sollte dem Au-pair durch unsere Agentur ein Schaden entstehen, so haften wir für den Schaden dem Grunde nach nur für vorsätzlich verursachte Schäden und bei grober Fahrlässigkeit. Datenschutz 28)    Das Au-pair erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten ausschließlich an die Gastfamilien sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen unserer Agentur sowie Institutionen  weiter gegeben werden, soweit dies zweckgebunden und im zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit bzw. Qualitätssicherung erfolgt. Änderungen / Gerichtsstand 29)    Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 30)    Erfüllungsort und allgemeiner Gerichtsort ist Landsberg am Lech. 31)     Der Vertrag unterliegt deutschem Recht Salvatorische Klausel 32)    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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Allgemeine Leistungsbedingungen Au Pair im Ausland
 Allgemeine Leistungsbedingungen Geltung  1)    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des schriftlichen Vermittlungsauftrages zwischen dem Outgoing-Au-pair (folgend Au-pair genannt) und AbroadConnection, Susanne Caudera-Preil, (folgend Agentur genannt). Sie sind dem Vermittlungsauftrag als Anlage beigefügt und müssen jeweils von beiden Seiten unterschrieben werden. Leistungen / Pflichten des Auftragnehmers / der Agentur 2)    Unsere Agentur verpflichtet sich dem Au-pair, mittels einer im Zielland arbeitenden  Partner-Agentur, eine Gastfamilie zu vermitteln. Auch wenn die Erfolgsaussichten (sehr) hoch sind, kann eine Garantie nicht übernommen werden. 3)    Unsere Agentur verpflichtet sich das Au-pair über die relevanten bestehenden Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien des Au-pair Programms zu informieren Leistungen / Pflichten des Au- pairs 4)    Das Au-pair verpflichtet sich, die Au-pair Outgoing betreffenden geltenden Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien (u. a. die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au pair e.V.) der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten. 5)    Das Au-pair muss alle Voraussetzungen für das Au-pair Programm in dem gewählten Gastland erfüllen. 6)    Das Au-pair verpflichtet sich die Gesetze des Gastlandes zu respektieren. 7)    Das Au-pair verpflichtet sich unserer Agentur sowie der Gastfamilie des Ziellandes die Ankunft und Abreise in das Gastland schriftlich mitzuteilen. Vermittlung 8)    Der Vermittlungsauftrag erfolgt durch die Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsbogens des Au-pairs. Die Auftragserteilung ist noch nicht mit Kosten für das Au-pair verbunden und für beide Seiten unverbindlich. 9)    Sämtliche geforderten Unterlagen für das Au-pair Programm des Ziellandes sind wahrheitsgemäß vom Au-pair auszufüllen und beizubringen. 10)    Unsere Agentur begleitet das Au-pair vom Beginn des Bewerbungsverfahrens bis zur Abreise ins Zielland. Mit Eintreffen im Zielland ist für das Au-pair primär unser dortiger Partner Ansprechpartner und bei auftretenden Leistungsstörungen vor Ort ausschließlich zuständig. 11)    Die dem Au-pair überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für diesen bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und führt zu Schadensersatzleistungen in Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision. 12)    Sollte die Gastfamilie im Gastland aus Gründen, die das Au-pair nicht zu vertreten hat, vor Reiseantritt nicht mehr zur Verfügung stehen, erhält das Au- pair das Wahlrecht, ohne weitere Kosten in eine andere Gastfamilie im Zielland vermittelt zu werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird die bereits gezahlte Vermittlungsgebühr zurück erstattet. 13)    Der vorangegangene Absatz gilt jedoch nicht für von Au- pairs selbstgesuchten Gastfamilien, für welche unsere Agentur lediglich die Formalitäten durchgeführt hat. Hier liegt das Risiko des Nichtantritts der Au- pair Stelle stets bei dem Au-pair. 14)    Bezüglich des vom Au-pair gewünschten Antrittstermins übernimmt die Agentur keine Garantie und keine Haftung. Das gleiche gilt für weitere Wünsche und Bedingungen des Au-pairs im Bewerbungsverfahren. Zahlung 15)    Die Vermittlungsgebühr ist mit dem Einverständnis zwischen Gastfamilie und Au-pair fällig, das in der Regel in einem schriftlichen Au-pair Vertrag oder Einladungsbrief der Gastfamilie dokumentiert wird. Es gilt dabei die auf dem Vermittlungsauftrag vereinbarte Vermittlungsgebühr. 16)    Bei der Vermittlungsgebühr handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung - sie ist nicht abhängig davon ob das Au-pair- Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. 17)    Eine weitere Vermittlungsgebühr seitens der Partneragentur im Ausland entsteht für das Au-pair nicht. Werden kostenpflichtige Zusatzleistungen im Zielland obligatorisch oder optional angeboten, müssen Sie bereits Bestandteil des Vermittlungsauftrages sein. Dasselbe gilt für zusätzliche finanzielle Forderungen an das Au-pair, wie z. B. der Erbringung von Kautionen. Ausweis / Visum / Impfschutz 18)    Das Au-pair ist für die Beschaffung der notwendigen Ausweispapiere und sonstigen Bescheinigungen selbst verantwortlich. Unserer Agentur unterstützt das Au-pair bei möglichen Beantragungen, hat aber keinen Einfluss auf Genehmigungen. 19)    Das Au-pair ist für notwendige Impfnachweise selbst verantwortlich. Das Au-pair sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Rücktritt, Beendigung, Umvermittlung 20)    Das Au-pair kann vom Vermittlungsauftrag vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form an unsere Agentur erfolgen. Erfolgt der Rücktritt vor Platzierung in die Gastfamilie des Ziellandes entstehen für das Au-pair keine Kosten und Gebühren. Nach erfolgreicher Platzierung wird für das Au-pair die Vermittlungsgebühr fällig und es entstehen alle vertraglichen und gesetzlichen Rechtsfolgen für Leistungsstörungen. 21)    Bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthalts bitten wir das Au-pair Ansprüche oder Abhilfe eventueller Mängel direkt vor Ort bei unserer Partner- Agentur geltend zu machen. 22)    Wir als deutsche Agentur  übernehmen keine Haftung für bzw. gegenüber der Gastfamilie  und auch nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten. 23)    Im Falle von gravierenden Problemen zwischen dem Au- pair und der Gastfamilie wird sich unsere Partner-Agentur um eine Schlichtung sowie ggf. um eine Umvermittlung bemühen. Für deren Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. 24)    Bei Abbruch ist das Au-pair für die Kosten der Rückreise selbstverantwortlich. Ausschluss 25)    Bei nachweislich fehlerhaften Angaben, bei Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, behält sich unsere Agentur das Recht vor, das Au-pair von der Vermittlung auszuschließen. Schadenersatzansprüche / Haftung 26)    Schadensersatzansprüche werden gegenüber dem  Au- pair ausgeschlossen sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Diese Haftung besteht vom Beginn des Bewerbungsverfahrens bis zum Abschluss des Au-pair Aufenthaltes. 27)    Sollte dem Au-pair durch unsere Agentur ein Schaden entstehen, so haften wir für den Schaden dem Grunde nach nur für vorsätzlich verursachte Schäden und bei grober Fahrlässigkeit. Datenschutz 28)    Das Au-pair erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten ausschließlich an die Gastfamilien sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen unserer Agentur sowie Institutionen  weiter gegeben werden, soweit dies zweckgebunden und im zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit bzw. Qualitätssicherung erfolgt. Änderungen / Gerichtsstand 29)    Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 30)    Erfüllungsort und allgemeiner Gerichtsort ist Landsberg am Lech. 31)     Der Vertrag unterliegt deutschem Recht Salvatorische Klausel 32)    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.